Herstellung
Durch jahrelange Erfahrung und handwerkliches Geschick werden die Schinken Woche für Woche von Hand umgesalzen.
Durch den langsamen Reifeprozess und die spezielle Würzung, bekommen sie ihr unverwechselbares Aroma.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie das wichtigste über unsere Räucherei und unser Produkt, den original Holsteiner Katenrauchschinken. Falls Sie Fragen oder Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Schinkenräucherei Pohl, Inh. Max Harders
Königsberger Strasse 17
23879 Mölln
Tel. 04542 / 2203
Der Holsteiner Katenschinken wird seit Jahrhunderten nach einem traditionellen Herstellungsverfahren zubereitet, das bis heute nahezu unverändert besteht.
Nach eingehender Qualitätskontrolle werden nur die besten Rohschinken für die Weiterverarbeitung verwendet.
Festigkeit, Temperatur und Fettanteil des Fleisches spielen eine entscheidende Rolle.
Sämtliche Lieferanten sind EU-zugelassene Schlacht- und Zerlegungsbetriebe.
Bei regelmäßigen Kontrollen in der Produktion innerhalb der folgenden Wochen wird in bestimmten Abständen jeder Schinken immer wieder von Hand gewendet, nachgesalzen und gewürzt.
Die Tradition und das handwerkliche Geschick unserer Mitarbeiter machen unseren Schinken zu einem Qualitätsprodukt mit unverwechselbarem Geschmack.
Ganz besonderes Augenmerk legen wir auf den Reifungsprozeß, damit der Schinken das typische Aroma annehmen kann. In unserer hauseigenen Räucherei werden die mit Sorgfalt und Bedacht ausgewählten Schinken über gut abgelagerten Buchenspähnen 6-8 Wochen kalt geräuchert.
Unter den fachkundigen Blicken unserer Mitarbeiter entsteht nach 14-18 Wochen der unverwechselbare originale Holsteiner Katenschinken.
Jeder Katenschinken wird individuell nach den Wünschen unserer Kunden fachgerecht zerlegt und verpackt.
Hier überzeugen wir uns nochmals von der Qualität unserer Produkte.
Die Bezeichnung „Holsteiner Katenschinken“ ist durch die EU geschützt. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume am 31. Januar 2012 mit. Der „Holsteiner Katenschinken“ ist in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf die offizielle Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) mit dem blau-goldenen Siegel tragen. Die geschützte geografische Angabe bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind: Von den drei Vorgängen der Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.
Der EU-Herkunftsschutz ist ein wichtiger Baustein die Erzeugung traditioneller regionaler Produkte zu stärken. Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden seit 1992 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene registriert. Mit dem „Holsteiner Katenschinken“ erlangt nach dem „Lübecker Marzipan“ (1996) und dem „Holsteiner Karpfen“ (2007) das dritte Erzeugnis aus Schleswig-Holstein den EU-Herkunftsschutz.
Die Qualität der Produkte ist eng verknüpft mit der Prozessqualität. Alle Lebensmittel mit dieser Auszeichnung werden mehrmals jährlich strengen Prüfungen durch unabhängige Labore unterzogen. Dadurch werden die Anforderungen an Qualität und Geschmack der Gütezeichenprodukte erfüllt.
Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. hat unseren Holsteiner Katenschinken erneut mit dem Gütezeichen in Gold für 2021 prämiert!